Erbstreit

Die Gründe für Erbstreitigkeiten sind vielfältig.

Beispielsweise besteht Uneinigkeit der Erben im Rahmen der Auseinandersetzung des Nachlasses, Zweifel an der Testierfähigkeit des Erblassers (Demenz, psychische Erkrankung, etc.), Streit über die Auslegung eines Testaments, Streit über den Umgang mit Vorausempfängen der Erben zu Lebzeiten oder ob ein Testament aufgrund Irrtums, Drohung oder Täuschung des Erblassers, angefochten werden kann etc.

Gerade in diesem Bereich ist zur Vermeidung kostspieliger Prozesse ein adäquater Umgang des Rechtsanwalts für Erbrecht mit den Mandanten und der jeweiligen Gegenseite gefragt, um die Zielvorstellungen der Mandantschaft schnellstmöglich umzusetzen.

Meine Intention ist es, gerichtliche Auseinandersetzungen in Nachlassangelegenheiten, wegen der damit verbundenen Gefahr der Belastung des Familienfriedens, zu vermeiden. Sollte ein Gerichtsverfahren jedoch unumgänglich sein, setze ich Ihre Interessen konsequent durch.