Gewaltschutz

Häusliche Gewalt ist ein gesamtgesellschaftliches Problem, das sich durch alle Schichten und sozialen Milieus zieht.

Gewalt durch den Partner gehört leider für viele Frauen und deren Kinder zum Alltag. Jede vierte Frau hat in ihrem Leben mindestens einmal körperliche und/oder sexuelle Gewalt durch einen Beziehungspartner erlebt (Studie des BMFSFJ).

Opfer von häuslicher Gewalt werden Kinder, wenn sie selbst Gewalt erleiden oder diese beobachten.

Der Begriff „Häusliche Gewalt“ umfasst alle Formen der körperlichen, sexuellen, seelischen, sozialen und ökonomischen Gewalt zwischen erwachsenen Menschen, die in einer nahen Beziehung zueinander stehen oder gestanden haben.

Falls Sie und Ihre Kinder von Gewalt betroffen sind und persönlichen Schutz vor Drohungen, Gewalttätigkeiten und Nachstellungen benötigen oder falls Sie sich dazu gezwungen sehen, Ihre Wohnung wegen häuslicher Gewalt für sich und ihre Kinder alleine zu beanspruchen, benötigen Sie zu Ihrem unmittelbaren Schutz zeitnahe Beratung und qualifizierte Unterstützung.

Als Fachanwältin für Familienrecht stelle ich für Sie sofort und rigoros Anträge nach dem Gewaltschutzgesetz oder nutze die Möglichkeiten des einstweiligen Rechtsschutzes.