Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung – individuell und rechtssicher

Ich biete meinen Mandanten und Mandantinnen ein umfassendes Paket aufeinander abgestimmter Verfügungen, Zwecks optimaler Vorsorge für das Alter und gesundheitliche Krisen an.

Nach eingehender persönlicher und individueller Beratung, fertige ich Ihre Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und/oder Vorsorgevollmacht - rechtssicher, auf dem Stand der jüngsten Rechtsprechung des Bundesgerichtshof (BGH) und beantworte Ihre Fragen betreffend die Hinterlegung und Beurkundung.

Auf Wunsch veranlasse ich die Registrierung Ihrer Vorsorgeurkunden im „Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer“. Sie erhalten dann zusätzlich eine laminierte ZVR-Card für Ihre Brieftasche.

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Mit der Errichtung einer Vorsorgevollmacht und/oder einer Betreuungsverfügung besteht die Möglichkeit, im Voraus festzulegen, wer Ihre Angelegenheiten in welchem Umfang wahrnehmen soll, sollten Sie dazu nicht mehr in der Lage sein.

Selbstverständlich kläre ich Sie unter der Beratung auch über das Gefahrenpotential dieser Vollmachtform auf.

Was ist eine Betreuungsverfügung?

Für den recht seltenen Fall, dass die Vorsorgevollmacht nicht ausreicht, sollte eine Person benannt werden, die zum gesetzlichen Betreuer bestellt werden soll. Es ist sinnvoll die Vorsorgevollmacht deshalb mit der sog Betreuungsverfügung zu verbinden.

Was ist eine Patientenverfügung?

Mit der Patientenverfügung legen Sie fest, welche medizinischen Maßnahmen von Ihnen gewünscht werden, sollten Sie Ihren Willen nicht mehr äußern können und sich in einem unumkehrbaren Zustand befinden, der zum Tode führen wird.

Meist steht die Patientenverfügung im Zusammenhang mit der Ablehnung lebensverlängernder Maßnahmen.

Aktuell gehen die Verbraucherzentralen davon aus, dass „mindestens die Hälfte“ der heute bestehenden Patientenverfügungen diesen Anforderungen des Bundesgerichtshofs nicht gerecht werden.

Daher sollte jede bestehende Verfügung, die vor 2016 erstellt wurde, von einem Fachanwalt für Familienrecht überprüft werden. Dies gilt insbesondere für Muster, die aus dem Internet (Vereine, etc.) oder von einem Arzt und damit nicht aus juristischer Hand stammen.

Nur so kann sichergestellt werden, dass sich die vermeintliche Sicherheit, im Voraus alles geregelt zu haben, nicht als Trugschluss erweist.

Kosten

Die Kosten berechne ich pauschal. Ehegatten können die Erstellung der Verfügungen auch gemeinsam in Anspruch nehmen, wodurch sich die Kosten verringern.

Gerne gebe ich Ihnen vorab eine Einschätzung über die Höhe der voraussichtlich entstehenden Kosten in Ihrem Fall.