Familienrecht

Im Familienrecht dreht sich alles um familiäre Bindungen. Es beschäftigt sich ausschließlich mit dem Verhältnis von Privatpersonen untereinander und zählt damit zum sogenannten Zivilrecht.

Die Themen im Familienrecht sind vielfältig: So geht es z. B. um die Trennung, die Voraussetzung für die Scheidung einer Ehe, wobei die einvernehmliche oder einverständliche Scheidung, die Online-Scheidung und die streitige Scheidung zu unterscheiden sind.

Weiter geht es um die Folgen einer Trennung oder Scheidung, wie z.B. den Zugewinn und Zugewinnausgleich, oder den Versorgungsausgleich.

Aber auch Fragen rund um die Themen Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelichen Unterhalt, das Sorgerecht und das Umgangsrecht sind Gegenstand des Familienrechts.

Kommt es bei all diesen Themen zu Unstimmigkeiten, die nicht ohne Einschaltung eines Gerichts geklärt werden können, ist dafür das Familiengericht zuständig, eine Abteilung des jeweiligen Amtsgerichts. Durch die Einrichtung dieser besonderen Abteilung soll sichergestellt werden, dass das Gericht mit Experten im Familienrecht besetzt ist. Verhandlungen vor dem Familiengericht sind zum Schutz der Beteiligten in der Regel nicht öffentlich.
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