Wann lebe ich getrennt?
Getrennt im Sinne des Familienrechts leben Sie, wenn Sie in Trennungsabsicht die räumliche Trennung herbeigeführt haben und nicht mehr miteinander wirtschaften. Das bedeutet, dem anderen Ehepartner muss bekannt sein oder mitgeteilt werden, dass ein unbedingter Trennungswille des anderen besteht. Eine Zustimmung des anderen ist nicht erforderlich.
Welche Voraussetzungen hat die Trennung?
Zieht ein Ehepartner aus der Ehewohnung aus und teilt dem anderen die Trennung mit, ist die Trennung offensichtlich.
Es ist jedoch auch möglich, in der Ehewohnung getrennt zu leben und das kommt derzeit immer häufiger vor. Entscheidend ist eine tatsächlich durchgeführte Trennung mittels Aufteilung der Räume der Ehewohnung. Gemeint ist damit die Aufgabe der ehelichen Lebensgemeinschaft, die Trennung von „Tisch und Bett“. Es darf kein gemeinsamer Haushalt mehr geführt werden. Es muss getrennt voneinander gewirtschaftet, d.h. eingekauft, gekocht, gewaschen, etc. werden. Das bedeutet auch unbedingt, dass die Eheleute getrennte Konten führen müssen.
Sinnvoll ist es, einen schriftlichen Nachweis für die Trennung zu schaffen. Dies kann formlos geschehen, indem sich die Eheleute gegenseitig die Trennung bestätigen.
Welche rechtlichen Folgen hat die Trennung?
Mit dem Auszug sind vielfältige rechtliche Konsequenzen verbunden, z.B. unterhaltsrechtlicher oder steuerrechtlicher Art.
Regelmäßig stellen sich auch Fragen rund um eine veränderte Wohnsituation, z.B. die Frage, wer nach dem Auszug die Miete (weiter)bezahlt, das Darlehen für das im beiderseitigen Eigentum stehende Familienheim bedient oder ob Nutzungsentschädigung für das Wohnen in der schuldenfreien Immobilie verlangt werden kann.
Vor einem Auszug ist unbedingt zu berücksichtigen, dass der bleibende Ehegatte, sollte der ausziehende Ehegatte nicht innerhalb von 6 Monaten seine Rückkehrabsicht anzeigen, im Regelfall das alleinige Nutzungsrecht mindestens bis zur Rechtskraft der Scheidung an der Mietwohnung oder dem Eigenheim erwirbt.
Es ist deshalb dringend eine Beratung mit einem Rechtsanwalt für Familienrecht anzuraten, bevor Sie konkrete Schritte zur Trennung einleiten oder gar aus der gemeinsamen Ehewohnung ausziehen und Fakten schaffen, die nur schwer umgekehrt werden können.