Was ist unter einem Versorgungsausgleich zu verstehen?
Die Durchführung des Versorgungsausgleichs bedeutet, dass mit der Scheidung automatisch die Teilung der Rentenanwartschaften erfolgt, die die Eheleute während der Ehezeit erwirtschaftet haben, es sei denn die Ehe ist von kurzer Dauer ( 3 Jahre) oder Sie haben in einer notariellen Urkunde eine andere Regelung getroffen.
Zu den Versorgungsanwartschaften gehören die Anrechte aus
- der gesetzlichen Rentenversicherung
- der Beamtenversorgung
- den berufsständischen Versorgungen
- der betrieblichen Altersversorgung
- der privaten Altersversorgung
- der privaten Invaliditätsversorgung.
Die Durchführung des Versorgungsausgleichs gehört zu den anspruchsvollsten Aufgaben des Rechtsanwalts für Familienrecht während des Scheidungsverfahrens. Es gilt verlässlich zu ermitteln, wer, welche Anwartschaften bei welchem Versorgungsträger für das Alter erworben hat und die gleichmäßige Teilhabe auf den Stichtag zu überprüfen.
Für den Fall, dass Lebensversicherungen mit Rentenwahlrecht existieren, sollten strategische Überlegungen angestellt werden, um eine bewusst manipulierte Ausübung des Wahlrechts ausschließen bzw. eine vorteilhafte Ausübung der Wahl gewährleisten zu können.
Darüber hinaus können auch noch kurz vor oder während des Scheidungsverfahrens Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich getroffen werden, die notariell beurkundet werden sollten, damit sie vom Gericht beachtet werden müssen.
Es besteht aber auch die Möglichkeit eine Vereinbarung der Eheleute mittels zweier Anwälte in der mündlichen Scheidungsverhandlung zu Protokoll zu erklären. Die Erklärung muss jedoch vom Gericht genehmigt werden, um wirksam abgeschlossen zu werden. Die notarielle Vereinbarung ist demgegenüber deutlich kostengünstiger.
Bei Fragen im Zusammenhang mit dem Versorgungsausgleich, sollten Sie sich in jedem Fall mit einem Rechtsanwalt für Familienrecht beraten, da mit dem Versorgungsausgleich vielfältige rechtliche und erhebliche finanzielle Konsequenzen verbunden sein können, die später nicht mehr korrigiert werden können.
Auch vor einer notariellen Vereinbarung, durch die der Versorgungsausgleich völlig ausgeschlossen oder modifiziert werden soll, sollten Sie fachanwaltlichen Rat einholen.