Zunächst reiche ich nach der Beauftragung den Scheidungsantrag für Sie ein.
Das Gericht schickt der Antragstellerin/dem Antragsteller ca. 14 Tage nach Eingang der Antragsschrift eine Kostenvorschussnote wegen der Gerichtsgebühren zu.
Sobald die Gerichtsgebühren eingezahlt und vom Gericht zum Aktenzeichen verbucht worden sind, stellt das Gericht den Scheidungsantrag an den Ehegatten förmlich zu.
Handelt es sich um eine einverständliche Scheidung, ohne zweiten Rechtsanwalt, sollte die Antragsgegnerin/der Antragsgegner die Zustellung kurz beantworten, indem sie/er in einem kurzen Schreiben an das Gericht erklärt, dass
- die Angaben im Scheidungsantrag zutreffen und
- dass sie/er der Scheidung zustimmen wird.
Unter der Scheidung ist nach deutschem Recht der sog. Versorgungsausgleich regelmäßig im Verbund durchzuführen (dies macht die Scheidung nicht streitig), d.h. die Teilung der Anwartschaften und Aussichten auf eine Versorgung wegen Alters, die die Ehegatten während der Ehezeit erworben haben.
Bei einer Ehedauer von bis zu drei Jahren erfolgt die Durchführung des Versorgungsausgleichs nur auf Antrag.
Außerdem kann ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs notariell beurkundet oder gerichtlich protokolliert und genehmigt werden.
Ist der Versorgungsausgleich durchzuführen, so ist der Vordruck V 10 auszufüllen, der vom Gericht an mich übersandt und an Sie weitergeleitet wird.
Nachdem die Formulare über mich an das Amtsgericht zurückgeschickt worden sind, holt das Gericht die Auskünfte bei den entsprechenden Versorgungsträgern ein. Dies dauert nach meiner Erfahrung ca. 3 – 6 Monate.
Sobald sämtliche Auskünfte vorliegen, bestimmt das Gericht den Scheidungstermin, zu dem ich Sie begleiten werde und Sie erstmals persönlich kennen lerne.
Das Gericht überprüft im Termin die Personalien mittels Ihres Personalausweises und klärt anschließend die Scheidungsvoraussetzungen, die bereits mit dem Scheidungsantrag mitgeteilt wurden im persönlichen Gespräch. Anschließend wird der Versorgungsausgleich erörtert.
Sodann ergeht der Scheidungsbeschluss und der Streitwert wird vom Gericht festgesetzt.
Sollten zwei Anwälte beauftragt werden, kann die Scheidung im Termin rechtskräftig werden, wenn beide Eheleute auf Rechtsmittel gegen den Scheidungsbeschluss verzichten.
Ist nur ein Ehegatte anwaltlich vertreten, wird die Scheidung einen Monat nach Zustellung des Scheidungsbeschlusses rechtskräftig.
Ich stehe Ihnen jederzeit als Ratgeber in Sachen Scheidung zur Verfügung und versuche alles schnellstmöglich zu bearbeiten. Auch bei einer Online-Scheidung ist jederzeit ein Gesprächstermin in meinem Büro möglich, ohne dass dies Zusatzkosten auslösen wird.
Sollten Sie weitere Fragen zum Ablauf der Online-Scheidung haben, kontaktieren Sie mich einfach.
Gerne können Sie vor dem Termin bereits meinen Aufnahmebogen in Scheidungsangelegenheiten ausfüllen und vorab übersenden. Dies verpflichtet Sie zu nichts.
Aufnahmebogen in Scheidungsangelegenheiten.