Zunächst reiche ich nach der Beauftragung den Scheidungsantrag und die Anträge zu den Folgesachen (z.B. Unterhalt, Zugewinn) für Sie ein. In manchen Fällen kann es aus taktischen Gründen auch sinnvoll sein, die Folgeanträge erst zu einem späteren Zeitpunkt zu stellen, dann wird die Scheidung im Nachhinein streitig.
Das Gericht schickt der Antragstellerin/dem Antragsteller ca. 14 Tage nach Eingang der Antragsschrift eine Kostenvorschussnote wegen der Gerichtsgebühren zu.
Sobald die Gerichtsgebühren eingezahlt und vom Gericht zum Aktenzeichen verbucht worden sind, stellt das Gericht den Scheidungsantrag an den Ehegatten förmlich zu.
Handelt es sich um eine streitige Scheidung, so bedarf auch die Antragsgegnerin/der Antragsgegner einer anwaltlichen Vertretung. Die Antragsgegnerin/der Antragsgegner erhält daraufhin Gelegenheit dem Antrag zuzustimmen oder abzulehnen.
Erfolgt eine Ablehnung, so wird das Gericht einen Termin bestimmen, um die Zerrüttung festzustellen und das Scheidungsverfahren geht seinen normalen Weg. Häufig müssen die Beteiligten dann nicht mehr zum Scheidungstermin erscheinen.
Unter der Scheidung ist nach deutschem Recht der sog. Versorgungsausgleich regelmäßig im Verbund durchzuführen (dies macht die Scheidung nicht streitig), d.h. die Teilung der Anwartschaften und Aussichten auf eine Versorgung wegen Alters, die die Ehegatten während der Ehezeit erworben haben.
Bei einer Ehedauer von bis zu drei Jahren erfolgt die Durchführung des Versorgungsausgleichs nur auf Antrag.
Außerdem kann ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs notariell beurkundet oder gerichtlich protokolliert und genehmigt werden.
Ist der Versorgungsausgleich durchzuführen, so ist der Fragebogen V 10 zum Versorgungsausgleich auszufüllen, der vom Gericht an mich übersandt und an Sie weitergeleitet wird.
Nachdem die Formulare über mich an das Amtsgericht zurückgeschickt worden sind, holt das Gericht die Auskünfte bei den entsprechenden Versorgungsträgern ein. Dies dauert nach meiner Erfahrung ca. 3 – 6 Monate.
Sobald die Folgesachen geklärt sind, in diesem Zusammenhang können mehrere Verhandlungstermine, allein die Scheidungsfolgen betreffend, notwendig werden und sämtliche Auskünfte zum Versorgungsausgleich vorliegen, bestimmt das Gericht den Scheidungstermin.
Vor dem Scheidungsschluss überprüft das Gericht die Personalien mittels Ihres Personalausweises und klärt anschließend die Scheidungsvoraussetzungen, die bereits mit dem Scheidungsantrag mitgeteilt wurden im persönlichen Gespräch. Anschließend wird der Versorgungsausgleich erörtert.
Sodann ergeht der Scheidungsbeschluss und der Streitwert sämtlicher Angelegenheiten wird vom Gericht festgesetzt.
Da bei einer streitigen Scheidung zwei Anwälte notwendig sind, kann die Scheidung im Termin rechtskräftig werden, wenn beide Eheleute auf Rechtsmittel gegen den Scheidungsbeschluss verzichten. Ansonsten wird die Scheidung einen Monat nach Zustellung des Scheidungsbeschlusses rechtskräftig.
Ich stehe Ihnen jederzeit als Ratgeber in Sachen Scheidung zur Verfügung. Sollten Sie weitere Fragen zum Ablauf der streitigen Scheidung haben, kontaktieren Sie mich einfach.
Gerne können Sie vor dem Termin bereits meinen Aufnahmebogen in Scheidungsangelegenheiten ausfüllen und vorab übersenden. Dies verpflichtet Sie zu nichts.
Aufnahmebogen in Scheidungsangelegenheiten.