Was ist eine Online Scheidung?
Für den Fall, dass Sie sich möglicherweise zeitaufwändigen Besuche in meiner Kanzlei ersparen möchten, biete ich auch die sog. Online-Scheidung, d.h. das Scheidungsverfahren unter Nutzung der modernen Kommunikationsformen an.
Dies spart Zeit und ist besonders geeignet für einvernehmliche Scheidungen.
Sie füllen meinen Aufnahmebogen in Scheidungsangelegenheiten aus und übersenden diesen. Dies verpflichtet Sie zu nichts.
Ich prüfe, ob die Scheidungsvoraussetzungen vorliegen, teile Ihnen die voraussichtlichen Gerichts- und Anwaltsgebühren mit und übersende Ihnen eine Vollmacht.
Erst mit Rücksendung der gegengezeichneten Vollmacht kommt das Mandat zustande.
Ich fertige Ihren Scheidungsantrag, reiche ihn bei Gericht ein.
Ich erledige die Formalitäten, beantworte auftretende Fragen, erinnere Sie an Termine oder Unterlagen und begleite Sie persönlich zu Ihrem Gerichtstermin und wenn Sie Hilfe benötigen, dann setzen Sie sich bitte jederzeit mit mir in Verbindung. Auch wenn Sie mich als Anwältin erst einmal lediglich über das Internet kennen lernen bin ich auch gerne immer persönlich für Sie da, ohne dass dies Mehrkosten auslöst.
Sollten Sie nicht über eigene Einkünfte verfügen, Arbeitslosengeld beziehen oder aus anderem Grund nicht in der Lage sein die Kosten für ein Scheidungsverfahren zu tragen, setzen Sie sich bitte mit mir in Verbindung, um die Voraussetzungen für einen Verfahrenskostenhilfeantrag für Ihre Scheidung zu klären.
Ich stehe Ihnen jederzeit als Ratgeber in Sachen Scheidung zur Verfügung und versuche alles schnellstmöglich zu bearbeiten.
Aufnahmebogen in Scheidungsangelegenheiten.