Streitige Scheidung

Was ist eine streitige Scheidung?

In vielen Fällen besteht zwischen den Eheleuten nach einjähriger Trennung Streit, etwa weil ein Ehegatte sich nicht scheiden lassen möchte, oder aber beide Ehegatten möchten geschieden werden, aber sie können keine einvernehmliche Regelung über die sog. Scheidungsfolgen finden.

Folgesachen sind:

  • Versorgungsausgleich
  • nachehelicher Ehegattenunterhalt
  • Unterhalt gemeinsamer Kinder
  • Regelungen bezüglich Ehewohnung
  • Regelung bezüglich Haushaltsgegenständen
  • Zugewinnausgleich

In diesen Fällen spricht man von einer sog. streitigen Scheidung.

Keine Zustimmung des scheidungsunwilligen Ehegatten

Widerspricht ein Ehegatte nach einjährigem Getrenntleben dem Scheidungsantrag, so führt dies nicht zwangsläufig zur Abweisung des Scheidungsantrags.

Das Gericht muss sich vielmehr dann, durch eine persönliche Anhörung der Beteiligten, davon überzeugen, dass die Ehe zerrüttet und deshalb zu scheiden ist.

Zwecks Feststellung der Zerrüttung hört das Gericht die Eheleute an und prüft, ob die Ehekrise überwindbar scheint oder einem der Ehegatten jegliche Bereitschaft zur Versöhnung fehlt.

Die Dauer des Scheidungsverfahren verlängert sich in diesen Fällen nicht.

In sehr seltenen Fällen, ich habe das bisher in über 25 Jahren noch nicht erlebt, kann die Zerrüttung der Ehe durch den scheidungswilligen Ehegatten nach Ablauf des Trennungsjahres nicht nachgewiesen werden.

Dann wird die Scheidung erst nach drei Jahren ausgesprochen, da nach einer dreijährigen Trennungszeit das Gericht die Ehe scheiden muss und zwar auch gegen den Willen des scheidungsunwilligen Ehegatten.

Keine Einigung über die Scheidungsfolgen

Die Scheidung ist jedoch viel häufiger deshalb streitig und langwierig, weil die Ehegatten, trotz einjährigem Getrenntleben, keine Einigung über die Scheidungsfolgen, wie z.B. die Zahlung von nachehelichem Unterhalt, den Ausgleich des Zugewinns etc. erzielen können und diese Angelegenheiten deshalb ebenfalls gerichtlich geklärt werden müssen.

Der Gesetzgeber hat die Vorstellung, dass alle Scheidungsfolgen bei Ausspruch der Scheidung geregelt sein sollen.

Aus diesem Grund kommen die Scheidung und die streitigen Folgesachen in den sog. Scheidungsverbund. Dies bedeutet, dass die Scheidung erst erfolgen kann, wenn auch die vor Gericht anhängigen, streitigen Folgesachen entschieden werden können.

Wie lange dauert eine streitige Scheidung?

Eine streitige Scheidung wegen streitiger Folgesachen kann sich über viele Jahre hinziehen. Dies ist davon abhängig, wie viele Streitgegenstände existieren und wie vehement miteinander gestritten wird, ob Gutachten eingeholt werden müssen und ob das Verfahren möglicherweise in 2 Instanzen zu führen ist.

Was kostet eine streitige Scheidung?

Da sich die Gerichts- und Anwaltsgebühren einer Scheidung und der Folgesachen nach den sog. Gegenstandswerten richten, können die Kosten einer streitigen Scheidung kaum im Vorhinein abgeschätzt werden.

Es gilt der Grundsatz, je mehr gerichtlich geklärt werden muss, desto teurer wird das Scheidungsverfahren.

Insbesondere wenn Gegenstandswerte wegen Zugewinnausgleichsansprüchen, folgend aus Immobilienvermögen oder zu bewertenden Unternehmen hinzuzusetzen sind, steigt der Gegenstandswert erheblich an.

Dabei sollte man bedenken, dass Gerichtsverfahren Zeit, Nerven und Geld kosten und stets prüfen, ob nicht möglicherweise eine einvernehmliche Scheidungsfolgenvereinbarung in Betracht kommt.

Auf Grund meiner langjährigen Erfahrungen mit allen Formen der Scheidung berate und vertrete ich Sie auch im Falle einer streitigen Scheidung individuell und zielorientiert. In einer Erstberatung ermitteln wir Ihre Interessen und erläutern Ihre Möglichkeiten. Gemeinsam finden wir dann eine Strategie für Ihre Scheidung. Kommen wir gemeinsam zu dem Ergebnis, dass eine streitige Entscheidung Ihre Interessen am besten wahrt, dann werden wir diese Strategie zusammen umsetzen.